Lernen Sie uns kennen!
Aufgaben des Elternvereins
Der Elternverein hat die Aufgabe, die Interessen der Eltern an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu vertreten und die notwendige Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule zu unterstützen. Auch die finanzielle Unterstützung von Familien bei Schulveranstaltungen gehört dazu, wie auch die Unterstützung von Ausstattungswünschen (z.B. ergänzende Unterrichtsmaterialien) der Schule. Weitere Information können Sie den Statuten entnehmen.
Mitglieder
Alle Eltern, deren Kinder an der Schule unterrichtet werden, und die den jährlichen Mitgliedsbeitrag gezahlt haben.
Mitgliedsbeitrag
Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird in der Hauptversammlung beschlossen. Pro Familie braucht nur einmal bezahlt werden (d.h. auch wenn mehrere Kinder an der Schule sind, muss nur einmal gezahlt werden.) Derzeit beträgt der Mitgliedsbeitrag € 20,-.
Hauptversammlung (HV)
Bei der jährlichen öffentlichen Hauptversammlung (meist im Oktober) werden die Anliegen und Aktivitäten für das kommende Schuljahr abgestimmt und die Mittelverwendung für das vergangene Schuljahr bekannt gegeben. Ferner ist der Elternausschuss, bestehend aus dem Vorstand und dem Beirat zu wählen. Die drei Mitglieder des Schulgemeinschaftsausschusses (SGA) und die beiden Rechnungsprüfer:innen werden ebenso in dieser Versammlung gewählt.
Hier finden Sie die Präsentation zur Hauptversammlung 2023.
Vorstand
Dieser wird in der jährlichen Hauptversammlung gewählt und besteht aus:
- der/dem Obfrau/Obmann und dem/der Stellvertreter:in,
- der/dem Schriftführer:in und dem/der Stellvertreter:in sowie
- der/dem Kassier:in und dem/der Stellvertreter:in.
Der Vorstand ist das Exekutivorgan des Elternvereins und fürht gemeinsam mit dem Elternausschuss die operativen Geschäfte.
Elternausschuss
Der Elternausschuss besteht aus dem Vorstand und den Beiräten sowie den Rechnungsprüfer:innen (in beratender Funktion). Er führt die Geschäfte des EV, soferne diese nicht der HV vorbehalten sind, und fasst alle entsprechenden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
Beirat
Der Beirat wird in der Hauptversammlung gewählt. Bei der Erstellung des Wahlvorschlags für die Mitglieder (für die HV) werden die gewählten Klassenelternvertreter:innen der 1. Klassen vorrangig angesprochen, und es wird nach Möglichkeit darauf geachtet, dass Vertreter:innen von Ober- und Unterstufe in einem ausgewogenen Verhältnis repräsentiert sind (siehe Statut, §12).
Rechnungsprüfer:innen
Zwei Rechnungsprüfer:innen prüfen die finanzielle Gebarung des Elternvereins. Die Wahl erfolgt in der Hauptversammlung. Sie haben im Elternausschuss beratende Funktion.
Vertreter:innen im SGA
Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA; festgelegt im Schulunterrichtsgesetz, §64) ist ein Beratungsgremium und entscheidet über wichtige Dinge, die diese Schule betreffen, beispielsweise über Schulveranstaltungen, Termine von schulautonom freien Tagen, das Schulprofil, die Hausordnung und Änderungen von Lehrplänen. Die Elternvertreter:innen für den SGA werden in der Hauptversammlung gewählt und bilden mit drei Schüler:innenvertreter:innen und drei Lehrer:innen diesen Ausschuss.
Klassenelternvertreter:innen
Die Klassenelternvertreter:innen sind im Schulunterrichtsgesetz §63a geregelt und vertreten die Eltern der jeweiligen Klasse in Belangen, die die Schulklasse betreffen. Diese Funktion ist unabhängig von einer Mitgliedschaft oder Funktion im Elternverein. Die Kontaktaufnahme erfolgt über das Sekretariat des BG/BRG Tulln. Für Schulen, in denen es einen SGA gibt (also auch für das BG/BRG Tulln), ist diese Funktion nicht zwingend vorgeschrieben; sinnvoll und hilfreich ist sie dennoch.
Infoblatt des Elternvereins
Hier finden Sie unser aktuelles Infoblatt, das übersichtlich die Aufgaben und Ziele des Elternvereins, die Personen des Vorstandes sowie ausgewählte Unterstützungsleistungen des Elternvereins in den letzten Jahren zeigt. Eine ausführliche Darstellung der Leistungen des Elternvereins finden Sie in der Präsentation für die jährliche Hauptversammlung (HV 16.10.2023).
Bankdaten des Elternvereins
Elternverein des BG/BRG Tulln
IBAN: AT20 3288 0000 0005 0419
Beitrag: EUR 20
mit der Bitte um eine Spende für unseren aktuellen Finanzierungsschwerpunkt - DANKE!
Bitte als Verwendungszweck immer (auch bei Verwendung des QR-Codes!) den Vornamen, Familiennamen und die Klasse Ihres Kindes/Ihrer Kinder angeben. Falls Sie den von den Klassenvorständ:innen ausgeteilten Zahlschein noch verfügbar haben, dann verwenden Sie bitte stattdessen die darauf gedruckte Nummer (SNxxx) im Verwendungszweck (Achtung, diese ist jedes Jahr neu!).
Beispiel: Anna Meier 3b und evt. Fritz Meier 6c (bei zwei Kindern am Gymnasium) bzw. SN123, SN456